Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Verbrauchsdatum

Mindestens haltbar bis: … gestern. Kann ich das trotzdem noch essen?
Sind Lebensmittel trotz abgelaufenen MHD noch genießbar?

Meistens ist die Antwort auf diese Fragen ‚Ja‘, denn das MHD ist nur ein Richtwert für die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Für die angegebene Zeit garantiert der Produzent für den Konsumenten die gesundheitliche Sicherheit und gleichbleibende Qualität des Produktes, insofern dieses original verschlossen und durchgehend richtig gelagert wird. Wenn das Produkt geöffnet wurde, können Sauerstoff, Mikroorganismen und Feuchtigkeit zu einer verkürzten Haltbarkeit führen, wodurch das MHD hinfällig ist.

Die Angabe des MHD liegt in der Hand des Herstellers, und damit dieser auf der sicheren Seite ist, liegt das MHD oftmals deutlich vor dem Zeitpunkt an dem das Lebensmittel wirklich verdirbt. Aufgrund dessen sind Lebensmittel in den meisten Fällen auch bei überschrittenem MHD noch bedenkenlos essbar. Dabei sollte vor dem Verzehr nach eigenem Ermessen und Sinnen die Genießbarkeit geprüft werden: typische Anzeichen für Ungenießbarkeit sind unter anderem Schimmel, ein Prickeln auf der Zunge oder ein säuerlicher Geschmack.
Da Lebensmittel mit überschrittenen MHD nicht direkt verderben, dürfen sie auch weiter verkauft werden, wenn vom Verkäufer sichergestellt ist, dass die Produkte keine Mängel aufweisen. Zudem weisen mittlerweile immer mehr Händler, beispielsweise mit Rabattstickern, auf (fast-) abgelaufene MHD hin.

Anders ist es beim Verbrauchsdatum, dieses gibt den letzten Tag an, an dem ein Lebensmittel verkauft und verzehrt werden darf und sollte nicht überschritten werden. Das liegt daran, dass es hier um leicht verderbliche Lebensmittel wie beispielsweise Hackfleisch oder Fisch geht.
Viele Verbraucher kennen jedoch den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum nicht und schmeißen so oft noch gute Lebensmittel, deren MHD aber abgelaufen ist, in den Müll.

Die Haltbarkeit von unserem Bio-Kombucha beträgt ungeöffnet und im Kühlschrank gelagert, mehrere Monate. Aufgrund des Säuregehalts sowie den guten Bakterien und Hefen, kann es keine Schimmelbildung geben. Da unser Kombucha nicht pasteurisiert ist, arbeiten die Bakterien und Hefen weiter, sie schützen das Produkt vor eindringenden Fremdkulturen, verändern aber über die Zeit auch langsam den Geschmack, auch wenn das Nachgären im Kühlschrank sehr langsam geschieht.

Wir geben unser MHD also nicht, weil nach Ablauf die Produkte verderben würden, sondern weil sich der Geschmack und Kohlensäuregehalt nach zu langer Zeit zu sehr von dem von uns gewünschten Optimum unterscheiden würden. Wurde der Kombucha geöffnet, kann die Haltbarkeit durch den Kontakt mit Sauerstoff und anderen Bakterien verkürzt werden. Das selbe Prinzip gilt übrigens auch bei unserem Bio-Kefir und Bio-Kimchi: Wirklich verderben können sie nicht, nach vielen Monaten werden sie nur einfach wirklich sauer 😉

Noch mehr Infos zu dem Thema findest du beim Landeszentrum für Ernährung und der Verbraucherzentrale.